Einführung über Nettolohn
Wer als Angestellter erwerbstätig ist, bekommt von seinem ursprünglichen Gehalt jeden Monat einen Teil abgezogen. Der Nettolohn ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt: Nettolohn = Bruttolohn minus Abzüge. Die Abzüge werden in Steuern und Sozialabgaben unterteilt.
Was nach Abzug aller Posten auf dem Kontoauszug zu sehen ist, ist das verfügbare Nettogehalt. Je höher der Verdienst eines Arbeitnehmers ist, desto höher sind logischerweise die gesetzlichen Abzüge. Nettolohn ist also immer die aus Sicht des Geldempfängers steuerbereinigte Version, während Bruttolohn noch steuerbereinigt werden muss.
Lohnsteuerfreibeträge
Du kannst sicherlich Deine monatliche Gehaltsauszahlung mit persönlichen Lohnsteuerfreibeträgen erhöhen. Für besondere abzugsfähige Aufwendungen kannst Du beim Finanzamt einen so genannten Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Bis zum 30. November kannst Due Freibeträge für Werbungskosten, die höher als 1000 Euro ausfallen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragen und senken damit Deine persönliche Lohnsteuer. Freibeträge für Hinterbliebene, Behinderte und Kinder unter 18 Jahren müssen nicht neu beantragt werden.
Steuerklassen
Die Steuerklasse hat einen Einfluss auf die Höhe des verbleibenden Nettolohn. Durch eine günstige Wahl Deiner Steuerklassen können vor allem Ehepaare und eingetragene Lebenspartner Deine Nettoeinnahmen beeinflussen. Du solltst also jedes Jahr prüfen, ob Du die richtige Kombination der Steuerklassen z. B. nach einer Lohnerhöhung hast. Die jeweilige Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt. In Deutschland werden insgesamt sechs Steuerklassen unterschieden:
1 – ledige oder allein lebende Person ohne Kinder 2 – ledige oder allein lebende Person mit Kindern 3 – verheirateter Alleinverdiener 4 – verheiratete Doppelverdiener 5 – verheiratete Person mit geringen Bezügen 6 – bei zwei oder mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
Was alles vom Brutto-Gehalt abgeht
Nettolohn = Bruttolohn minus Abzüge. Die Abzüge werden in Sozialabgaben und Steuern unterteilt.
1. Sozialabgaben (fast 20 % des Bruttolohns):
** Rentenversicherung (9,35 %, insgesamt 18,7 % mit Arbeitgeberanteil)
** Arbeitslosenversicherung (1,5 %, insgesamt 3 % mit Arbeitgeberanteil)
** Pflegeversicherung (1,475 % für Kinderlose, sonst 1,275 %, insgesamt 2,8 % bzw. 2,5 % mit Arbeitgeberanteil)
** Krankenversicherung (7,3 %, insgesamt 14,6 % mit Arbeitgeberanteil – allerdings können die Kassen Zusatzbeiträge erheben, die nur der Arbeitnehmer tragen muss)
2. Steuern (bis zu 45 %):
** Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %
** Der Spitzensteuersatz beträgt 42 % (ab einem zu versteuernden Einkommen von 53666 Euro im Jahr 2017)
** Wer ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 254447 Euro hat, muss im Jahr 2016 sogar 45 % zahlen.
** Solidaritätszuschlag (5,5 % von Lohnsteuer) und Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 % oder 9 % von Lohnsteuer).
Änderungen Nettolohn 2017
1. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55% bzw. 2,80% für Kinderlose.
2. Der Grundfreibetrag wird auf 8.820€ angehoben (8.652€ in 2016).
3. Der Kinderfreibetrag steigt um 108€ auf 7.356€.
Nettolohn online berechnen
(Dein verbleibender Nettolohn nach Abzug der üblichen Steuern und Abgaben). Wichtig sind Angaben zu: Bundesland, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bruttoeinkommen, Kinder (die Kinderangabe ist wichtig für die Anzahl der Freibeträge. Getrennt lebende Elternteile können den Kinderfreibetrag aufteilen.
Haben z.B. Elternteile ein gemeinsames Kind sowie ein weiteres welches von einem der Partner stammt, wird ein Freibetrag von 1,5 angegeben), Steuerklasse und Steuerfreibetrag. Du kannst auch online Deinen Nettolohn hier oder hier berechnen lassen.
Quelle:
https://www.nettolohn.de
http://www.n-heydorn.de