Geschichte
Die Idee einer Umsatzsteuer geht auf Carl Friedrich von Siemens, ein deutscher Industrieller und Politiker, zurück. Als Siemens 1919 die Umsatzsteuer kritisierte, war die Steuerlast noch umso höher, je mehr Unternehmen ein Produkt auf dem Weg zum Endkunden durchlief. Dies begünstigte Großunternehmen mit hoher Fertigungstiefe (deren interne Stationen prinzipbedingt nicht besteuert wurden) und verzerrte somit den Wettbewerb. Man begann erst Ende der 1940er Jahre von dieser Praxis abzurücken, angefangen von Frankreich (allerdings ohne alle Wirtschaftszweige einzubeziehen).
Erst 1953 wurde die erste alle Wirtschaftszweige umfassende Umsatzsteuer in Michigan (USA) eingeführt.
Um die Jahrtausendwende erhoben rund 120 Staaten eine Mehrwertsteuer (MwSt ) und erzielten daraus durchschnittlich rund 25% ihrer Steuereinnahmen. Innerhalb der Europäischen Union ist die MwSt rechtlich vereinheitlicht durch die sogenannte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, die seit der Veröffentlichung im Jahr 2006 mehrmals angepasst wurde.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer
Der Name „Mehrwertsteuer“ ergibt sich aus der Tatsache, dass der Unterschied zwischen dem Erlös aus einer Dienstleistung oder einer gelieferten Ware und den dafür nötigen Vorleistungen besteuert wird. Wenn also ein Unternehmen Waren einkauft, diese weiterverarbeitet und für einen höheren Preis an Endverbraucher verkauft, muss es die MwSt zahlen, die Vorsteuer für den Kauf der Waren erhält die Firma jedoch vom Finanzamt zurück. Für den Endverbraucher fällt dagegen die MwSt in der vollen Höhe an; nur Unternehmen mit einem geringen Umsatz sind von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
Die Höhe der Mehrwertsteuer
Die Höhe der MwSt liegt in Deutschland bei 19% und damit etwa im Durchschnitt aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dieser Satz gilt seit der letzten Erhöhung, die zum 1. Januar 2007 in Kraft trat, davor lag die MwSt bei 16%. Daneben gibt es noch einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz, vor allem für Grundnahrungsmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs sowie für Bücher, Zeitungen oder Kulturveranstaltungen. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz liegt in Deutschland bei 7%, er wurde letztmals im Jahr 1983 erhöht und seitdem nicht mehr verändert.
Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer, rechtlich als Umsatzsteuer bezeichnet, ist in Deutschland eine sogenannte Gemeinschaftssteuer.
Das bedeutet, dass die Einnahmen daraus nicht ausschließlich in den Bundeshaushalt fließen, sondern Teile davon auch den Bundesländern und, im Fall der Mehrwertsteuer, den Gemeinden zustehen. Die MwSt wird auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben und an den Staat abgeführt. Der Mehrwertsteuersatz beträgt je nach Art der Ware/Dienstleistung 7% oder 19%. Ein Betrag ohne MwSt wird „netto“ genannt. Ein Betrag, der bereits MwSt enthält, wird „brutto“ genannt. Beim brutto wird also die MwSt herausgerechnet, beim netto wird sie aufgeschlagen.
Das Prinzip
Die Umsatzsteuer bzw MwSt wird auf alle Lieferungen oder Leistungen, die ein Unternehmer gegen Bezahlung im Inland erbringt erhoben. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer monatlich, vierteljährlich oder jährlich in der Umsatzsteuervoranmeldung dem zuständigen Finanzamt anmelden. Der genaue Zeitrahmen hängt von der Höhe des Betriebsumsatzes ab.
Stellen dir vor, dass du ein Händler bist und Büromöbel verkaufst. Vereinfacht nehmen wir an, dass die gesamte Wertschöpfungskette nur aus zwei Stufen besteht – dem Hersteller und dir, dem Verbraucher.
Der Hersteller stellt einen Stuhl her und verkauft dir diesen Stuhl für 200 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Du bezahlst an den Hersteller also 238 Euro. Der Hersteller hat nun zuzüglich zu seinem Preis von 200 Euro 38 Euro Mehrwertsteuer für das Finanzamt einbehalten. Diese 38 Euro muss der Hersteller in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt melden und den Betrag an das Finanzamt überweisen.
Quelle:
Mehrwertsteuer-Rechner: Brutto ⇔ Netto einfach berechnen mit 7% oder 19% Umsatzsteuer
http://www.mehrwert-steuer.de
https://debitoor.de/lexikon
https://de.wikipedia.org