Einführung
Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre.
Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
Zu unterscheiden ist das Arbeitslosengeld von dem Arbeitslosengeld II. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld deshalb zur Abgrenzung vom Arbeitslosengeld II auch als Arbeitslosengeld I (Alg1) bezeichnet. Wie hoch das Alg1 ist, richtet sich nach dem Einkommen, der Steuerklasse und den Familienverhältnissen. Es handelt sich bei dem Alg1 keineswegs um eine Sozialleistung, sondern um eine Versicherungsleistung.

Anders sieht es hingegen beim Arbeitslosengeld II aus, welches auch unter der Bezeichnung Hartz 4 bekannt ist. Das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4 ist eine unbefristete Leistung, die der Grundsicherung von Arbeitsuchenden und Arbeitenden dient, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Einkommen decken können. In diesem Artikel sprechen wir von Alg1 oder kurz gesagt: Arbeitslosengeld, also nicht Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld II.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Alg1 hat, wer arbeitslos ist, hat in den zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.
Das Alg1 erhalten alle, die in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Du musst also eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Der Anspruch auf Alg1 hängt vom Alter und von der vorherigen Beschäftigungsdauer ab. Maximal aber wird Alg1 für zwei Jahre gewährt.

Wo muss man das Alg1 beantragen?
Du kannst den Antrag auf Bewilligung am besten persönlich im Jobcenter vor Ort einreichen, da offene Fragen schnell vor Ort beantwortet werden können. Für den Bezug von Alg1 ist eine persönliche Arbeitlosmeldung eine unverzichtbare Voraussetzung.
Wie wird das Alg1 berechnet?
Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr, in besonderen Fällen zwei Jahre. Es spielt vor allem der Bruttolohn und die Steuerklasse eine Rolle. Grob gesagt erhältst Du 60% Deines vorherigen Nettoverdienstes an Alg1. Falls Du für mindestens ein Kind Kindergeld erhalten hast, sind es sogar 67% vom Nettoverdienst! Dieses Nettoentgelt ist allerdings nicht identisch mit dem zuletzt verdienten Nettolohn.
Der Pauschbetrag für Schwerbehinderte, Unterhaltszahlungen sowie weitere Frei- und Pauschbeträge bleiben bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes im Regelfall außen vor. Außerdem wird nicht unbedingt die zuletzt hinterlegte Steuerklasse berücksichtigt. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wird vielmehr in aller Regel die Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt, die zu Beginn des Kalenderjahrs, in dem die Alg1 eingetreten ist, auf der eingetragen war.
Übrigens: Wer noch nicht 50 Jahre alt ist oder weniger als 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, erhält maximal ein Jahr lang Alg1.
Alg1 Rechner
Die Regeln zur Berechnung des Arbeitslosengeldes sind alles andere als einfach. Beachte bitte, dass das angezeigte Ergebnis lediglich ein Orientierungswert für Dich sein kann. Das berechnete und ausgegebene Ergebnis ist daher rechtlich nicht bindend.
* Monatsbruttoeinkommen in € * Jährliche Einmalzahlung (z.B. Urlaubsgeld) in € * Lohnsteuerklasse: I bis VI * Wo waren Sie beschäftigt: alte oder neue Bundesländer * Sie erhalten Kindergeld: ja oder nein
Hier oder hier kannst Du das Alg1 online berechnen.
Quelle:
https://de.wikipedia.org
https://www.pub.arbeitsagentur.de
https://plakos.de
http://www.n-heydorn.de
http://www.biallo.de

