Steuer, was ist das?
Steuer ist ein Geldbetrag und ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Ohne sie käme das öffentliche Leben zum Erliegen, weil der Staat seine vielen Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte. Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen auferlegt.
Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
Diese Steuer begegnet dir in deinem Alltag mit Abstand am häufigsten, denn fast jedes Produkt oder Dienstleistung unterliegt einem bestimmten Mehrwertsteuersatz, der entweder 7 % oder 19 % beträgt. Soll beispielsweise ein Laptop für 2000 Euro verkauft werden, muss der Verkäufer 380 Euro (19 % von 2.000 Euro) Mehrwertsteuer auf den Preis aufschlagen. Du als Kunde musst also 3380 Euro für den Laptop bezahlen. Der Verkäufer behält von diesem Geld seine 2000 Euro und muss die 380 Euro an das Finanzamt abführen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewinn des Gewerbetreibenden und sie muss an die jeweilige Gemeinde gezahlt werden. Die Gewerbesteuer in Städten und Ballungsgebieten ist etwas höher als in ländlichen Gebieten.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer berechnete sich nach deinem Einkommen. Sie wird bei Angestellten schon in der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgezogen und dem Mitarbeiter wird nur ein Nettobetrag ausgezahlt.
Aber als Unternehmer müsst Du Deine Einkünfte selbst zusammenrechnen und die Einkommensteuer an das Finanzamt überweisen. Die Einkommensteuer hat einen progressiven Steuersatz (wenn Deine Einkünfte steigen, steigt auch der prozentuale Anteil, den du bezahlen musst).
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und sie wird in Abhängigkeit von der Höhe des Arbeitslohns und von persönlichen Verhältnissen berechnet. Mittels der Lohnsteuerklassen werden bereits beim Lohnsteuerabzug bestimmte persönliche Merkmale wie der Familienstand und Freibeträge berücksichtigt, die sich aus dem Einkommensteuerrecht ergeben.
Solidaritätszuschlag
Seit 1991 zahlen deutsche Arbeitnehmer einen Solidaritätszuschlag, der auch als Soli bekannt ist. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Er wird erst erhoben, wenn die Lohn- oder Einkommensteuer in den Lohnsteuerklassen I, II und IV bis VI mehr als 81 €/Monat bzw. 972 €/Jahr beträgt und in der Lohnsteuerklasse III mehr als 162 €/Monat bzw. 1.944 €/Jahr.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. Kirchensteuerpflichtig ist, wer einer Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer erhebt. Der Kirchensteuersatz auf Lohn- bzw. Einkommenssteuer sowie auf die Kapitalertragssteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Einkommenssteuerschuld.
Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte zahlen 2017 einen Krankenkassenbeitrag von einheitlich 14,6 Prozent. Du bekommst 7,3 Prozent direkt vom Gehalt abgezogen, Dein Chef zahlt die restlichen 7,3 Prozent der Krankenversicherung. Hinzu kommt ein kassenindividueller, einkommensabhängiger Zusatzbeitrag, den der Versicherte alleine bezahlen muss. Deine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent. Wie hoch die Kosten für eine private Krankenversicherung sind, lässt sich pauschal nicht sagen, denn die Höhe richtet sich nach den Leistungen, die man in Anspruch nehmen will.
Rentenversicherung
Die Rente dient zur Altersvorsorge und meist ist damit die gesetzliche Rentenversicherung gemeint. Im Jahre 2016 liegt der zu zahlende Beitrag bei 18,7 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragszahlungen erfolgen bei pflichtversicherten Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist 2017 auf einheitlich 2,55 Prozent erhöht worden. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 1,275 % hälftig. Übrigens: (1) Wer über 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat, zahlt einen Zuschlag von 0,25 Prozent oben drauf, und (2) Nur im Bundesland Sachsen müssen Arbeitnehmern einen höheren Anteil zahlen als der Arbeitgeber.
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Menschen während ihrer Arbeitssuche das Auskommen zu sichern. Ein monatlicher Beitrag ist damit für die Arbeitslosenversicherung fällig. Beamte und Soldaten sind davon befreit, genauso wie Mini-Jobber, die nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die andere Hälfte des Beitrages von insgesamt 3 %.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki
https://www.vlh.de